Allgemeine Geschäftsbedingungen der Krupa GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Krupa GmbH, Celler Str. 7, 29574 Ebstorf (im Folgenden: "Verkäufer") und ihren Kunden (im Folgenden: "Kunde").
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Angebote sind grundsätzlich 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer nicht mehr an das Angebot gebunden.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers erhalten hat oder mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten ab Lager des Verkäufers.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine feste Lieferzeit vereinbart wurde.
(2) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
§ 5 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
§ 6 Haftung
(1) Die Haftung des Verkäufers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 7 Datenschutz
(1) Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten 1 kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Krupa GmbH